Das Verpackungsgesetz ab 2027 in unseren BNE-Projekten

das Verpackungsgesetz und die kommenden Änderungen für das Jahr 2027 sind eine unumgängliche rechtliche Realität. Leider sorgt dieses Thema aktuell auch im Bereich der Schulimkereien und pädagogischen Bienenprojekte mancherorts für so viel Verunsicherung, dass der Eindruck entsteht, man dürfe den von den Kindern geschleuderten Honig künftig gar nicht mehr auf Schulbasaren oder an Eltern weitergeben.

Das ist natürlich absolut überzogen und nicht der Sinn der Sache.

In unserem KiJuBee Netzwerk vermitteln wir Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Wir bringen Kindern und Jugendlichen bei, Verantwortung für die Natur zu übernehmen. Dazu gehört im letzten Schritt aber auch, dass wir den Weg von der Wabe bis zum fertigen Honigglas professionell, transparent und mit der gleichen Konsequenz zu Ende gehen. Klare, verlässliche Rahmenbedingungen im Hintergrund sind dabei auch für pädagogische Projekte unerlässlich und zeugen von einem hohen Qualitätsanspruch.

Vollständige Entwarnung für unsere direkten Kooperationsstandorte

Die wichtigste Nachricht vorweg: Für unsere unmittelbaren Projektstandorte haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld komplett abgesichert!

Hinter den Schulimkereien und Ganztagsangeboten (GTA) am Hort Neundorf und der Grundschule Graupa sowie hinter den Bienenstandorten unserer Kooperationspartner an der ASB Geschäftsstelle und den Stadtwerken Pirna steht als rechtlicher Erzeuger und Betreuer die Familienimkerei Hickmann. Wir haben die voraussichtlichen Glas-, Deckel- und Etikettenmengen für all diese Standorte bereits in unsere eigene Jahresmeldung eingerechnet und vollumfänglich lizenziert. Für euch als Standorte und Einrichtungen entsteht hier also keinerlei Handlungsbedarf. Euer Projekthonig ist rechtssicher verpackt und kann völlig entspannt und ohne Bauchschmerzen an Eltern, Unterstützer und Honigfreunde weitergegeben werden!

Wichtige Infos für eigenständige Träger und Projekte im Netzwerk

Für alle anderen Netzwerkmitglieder, Vereine oder eigenständigen Schul-AGs, die als rechtlich eigenständige Erzeuger eigene Gläser in Verkehr bringen, gelten die normalen gesetzlichen Vorgaben. Aber auch hier gibt es keinen Grund zur Panik:

  • Wer ist betroffen? Sobald verpackte Ware (auch Schulhonig!) öffentlich an Dritte abgegeben wird (egal ob verkauft oder gegen Spende verschenkt), greift das Verpackungsgesetz.

  • Der Steuer-Irrtum: Oft wird gedacht, als Schule, gemeinnütziger Verein oder Hobbyprojekt sei man automatisch befreit. Das ist ein Irrtum. Steuerrecht und Abfallrecht sind zwei völlig getrennte Bereiche.

  • Entspannte Kleinstmengen-Regelung: Für kleine Schulprojekte ist das Prozedere heutzutage äußerst unkompliziert. Es gibt flexible Anbieter, die völlig ohne starre Jahres-Abos arbeiten (z.B. activate by Reclay: https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung).

  • Konkretes Rechenbeispiel: Wenn eine Schul-AG 50 kg Honig erntet und in 100 klassische 500g-Gläser abfüllt, bringt sie am Ende nur ca. 25 kg Glas, 1 kg Eisenmetall (Deckel) und pauschal 1 kg Papier/Pappe (Etiketten) in Verkehr. Hier greift bei den meisten dualen Systemen lediglich die absolute Mindestpauschale (oft um die 10 bis 15 Euro für das gesamte Jahr).

Die 3-Schritte-Anleitung für eigenständige Projekte:

  1. Kostenlose Erstanmeldung im LUCID-Portal (https://lucid.verpackungsregister.org/). Besonderheit: Trägervereine oder Schulen ohne klassische Handelsnummer wählen bei der Registrierung einfach „Sonstiges“ und tragen z.B. ihre Vereinsregisternummer oder Steuernummer ein. Am Ende erhaltet ihr eine LUCID-Registrierungsnummer.

  2. Mengen lizenzieren: Geht zu einem Anbieter (z.B. Reclay), gebt dort eure LUCID-Nummer an, tragt eure geschätzten Kilogramm-Mengen für Glas, Metall und Papier ein und bezahlt die geringe Jahrespauschale.

  3. Datenmeldung in LUCID: Loggt euch noch einmal bei LUCID ein und tragt dort genau diese lizenzierten Mengen und euren gewählten Anbieter als finale Bestätigung ein. Fertig!

Wer diesen Schritt einmal sauber abhakt, kann sich danach wieder voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Die Arbeit mit den Kindern und den Bienen.

Lasst uns die Freude an unseren BNE-Projekten nicht trüben. Wer Fragen zur praktischen Umsetzung hat, kann sich jederzeit gerne an das KiJuBee-Netzwerk wenden!

René Hickmann

Veröffentlicht am: 31. Oktober 2026Kategorien: BNE

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